Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Erreichen des Arbeitsplanums in Betriebsweghöhe (NN +1,00 m)

Das Bild zeigt das Erreichen des Arbeitsplanums in Betriebsweghöhe (NN +1,00 m) Abbildung 58: Erreichen des Arbeitsplanums in Betriebsweghöhe (NN +1,00 m)